Einbürgerungstests
Für die Anmeldung ist eine Unterschrift nötig! Kommen Sie bitte persönlich in unserem Sekretariat vorbei und bringen Sie Ihren gültigen Ausweis und die Gebühr von 25,00 Euro mit! Telefonische Anmeldungen, Anmeldungen per Mail oder Anmeldungen für Lebenspartner sind nicht möglich!
Stornogebühr 5 €
Nächste freie Termine:
– Freitag, 28. März 2025 – 12.30 Uhr
Anmeldefenster 03.02.25 – 27.02.25
Bürozeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag,
9.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr
Auszug aus der Prüfungsordnung*
Grundlagen der Prüfung
Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.07.13, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 18.08.07 (BGBl. I S. 1970), müssen Einbürgungsbewerber über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Diese sind ab dem 01.09.08 in der Regel durch einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest nachzuweisen (§ 10 Abs. 5 StAG).
Auf der Grundlage der Einbürgerungsverordnung des Bundesministeriums des Innern vom 23.08.08 schließt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Verwaltungsvereinbarungen mit den Bundesländern zur Administration und Durchführung des bundesweiten einheitlichen Einbürgerungstests.
Das Bundesamt schließt mit den Prüfstellen im Kreis der zugelassenen Integrationskursträger eine Zusatzvereinbarung zur Durchführung der Einbürgerungstests. Die Prüfstellen des Bundesamtes gewährleisten danach eine objektive und sichere Testdurchführung in ihren Räumlichkeiten entsprechend den Bestimmungen dieser Prüfungsordnung.
Diese Prüfungsordnung ist rechtlich verbindender Bestandteil der Zusatzvereinbarungen.
Kostenpauschale
Mit der Anmeldung bei der Prüfstelle verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung einer Kostenpauschale von 25,00 Euro.
Anmeldung des Testteilnehmers
Testteilnehmer melden sich mit dem Formblatt „Teilnehmermeldebogen“ bei der Prüfstelle zu einem Prüfungstermin der Prüfstelle an.
Die Prüfstelle nimmt vom Testteilnehmer die Kostenpauschale bei Anmeldung entgegen. Der Testteilnehmer wird durch die Prüfstelle informiert, dass er zum Prüfungstermin ein geeignetes Dokument zur Identitätsfeststellung vorzulegen hat (ausschließlich amtliche Ausweisdokumente mit Lichtbild!).
Jede Prüfung muss mindestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich bei der zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes angemeldet werden.
Ablauf der Prüfung
Vor Beginn der Prüfung stellt die Prüfungsaufsicht zweifelsfrei die Identität der Teilnehmer fest. Zur Identitätsfeststellung sind ausschließlich amtliche Ausweisdokumente mit Lichtbild geeignet.
Zur Testteilnahme erhält jeder Teilnehmer gem. § 2 Abs. 3 EinbTestV durch die Prüfungsaufsicht einen zugelassenen Testfragebogen, der nicht mit dem anderer Testteilnehmer desselben Prüfungstermins identisch ist. Die Bearbeitungszeit des Testfragebogens beträgt 60 Minuten. Der Testteilnehmer ist verpflichtet, die Prüfungsleistung selbstständig zu erbringen. Mobiltelefone und andere Geräte sowie die Zuhilfenahme von anderweitigen Unterlagen ist nicht erlaubt.
Mit der Prüfungsaufsicht beauftragte Mitarbeiter der Prüfstellen dürfen den Teilnehmern keine Auskünfte über die erbrachten Leistungen geben.
Der Einbürgerungstest kann mit den Prädikaten „erfolgreich teilgenommen“ und „teilgenommen“ abgelegt werden.
Ergebnismitteilung
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erstellt die Bescheinigungen über die Teilnahme am Einbürgerungstest nach einheitlichem Vordruck und überstellt diese postalisch dem Testteilnehmer.
Ausschluss von der Prüfung
Ein Testteilnehmer, der bei der Prüfung täuscht oder zu täuschen versucht, unerlaubte Hilfsmittel verwendet oder anderen gewährt oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von der Prüfung ausgeschlossen werden. Stellt sich erst nach Beendigung der Prüfung heraus, dass die Voraussetzungen einer Täuschung vorgelegen haben, so kann die Regionalstelle des BAMF nach Anhörung der Beteiligten die jeweilige Prüfung nachträglich für ungültig erklären.
*Prüfungsordnung für den Einbürgerungstest, Bestimmungen für Prüfstellen des BAMF zur Testdurchführung im Papier/Bleistift-Format
Ansprechpartner: Eva-Maria Ridder
Kontakt: Schulleitung@Dr-Ridder.de
Sekretariat: Kathrin Taubert
Kontakt: Sekretariat@Dr-Ridder.de
Telefon +49 (0) 61 31/25 210
Postadresse: Dr. Ridder Sprachenschule, Neubrunnenstraße 8, D-55116 Mainz